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Timesharing-Ansprüche

Die jüngsten Urteile des Obersten Gerichtshofs haben das Blatt zugunsten von Timesharing-Eigentümern gewendet. Die Änderungen bedeuten, dass Verträge mit unbefristeter Laufzeit, variable Wochen, während der Widerrufsfrist gezahlte Einlagen und ein als Investition verkauftes Timesharing nun als rechtswidrig gelten.

Selbst wenn Sie früher erfolglos waren oder gesagt bekamen, dass Sie keine Handhabe hätten, können wir Ihnen helfen, auszusteigen und Schadenersatz zu verlangen.

Was hat sich geändert?

Die Urteile des Obersten Gerichtshofs sind komplex, aber einfach ausgedrückt gibt es 4 Hauptentscheidungen, die gute Neuigkeiten für die Eigentümer sind.

  • Nach dem 5. Januar 1999 abgeschlossene unbefristete Verträge (mehr als 50 Jahre) wurden für rechtswidrig erklärt.
  • Wenn Timesharing-Eigentümer eine Vorauszahlung oder eine Kaution während der Widerrufsfrist geleistet haben, sind die Verträge ebenfalls rechtswidrig.
  • Wurden die Verträge als „variable Abmachungen/Wochen“ bezeichnet, dann war der Vertrag ebenfalls rechtswidrig.
  • Falls das Timesharing-Produkt als Investition präsentiert wurde oder angedeutet wurde, dass der Wiederverkaufswert steigen würde, besteht ein Fall von unzulässigem Verkauf.
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Bei welchen Timesharing-Resorts/Gruppen können Sie helfen?

Wir haben langjährige Erfahrung darin, Timesharing-Eigentümern zu helfen, aus ihren unerwünschten Timesharing-, Punkte- oder Anteileverträgen mit Gruppen bzw. Resorts in Großbritannien, Europa und dem Rest der Welt herauszukommen – und wir konnten Kunden unter anderem von Diamond Resorts International, Club La Costa/CLC, RCI, Silverpoint, Marriott, Resort Properties und Anfi erfolgreich dabei unterstützen.

Es gibt jedoch bestimmte Timesharing-Verträge, die wir derzeit nicht behandeln können.  Kontaktieren Sie uns also noch heute für einen wirklich unabhängigen Blick auf Ihre Ausgangslage und um herauszufinden, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Können wir Geld zurückfordern?

Für die meisten Timesharing-Eigentümer, die uns um Hilfe bitten, steht der Ausstieg aus dem Timesharing-Vertrag im Vordergrund.  Unsere Experten können Sie aber auch über die zunehmende Bandbreite potenzieller Möglichkeiten für Ausgleichsansprüche gegen die Timesharing-Resorts, -Gruppen und damit verbundene Finanzdienstleister beraten.

Was kostet es, meinen Timesharing-Vertrag zu kündigen?

Jeder Fall ist unterschiedlich und es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die den Arbeitsaufwand und damit die Kosten für die vollständige, endgültige und rechtmäßige Beendigung Ihres Vertrages beeinflussen können.  Wir können Ihnen aber zusagen, dass wir Ihren Fall – sei es wegen der Beendigung Ihres Timesharing-Vertrags, wegen eines Ausgleichsanspruchs (oder beidem) – nur dann übernehmen werden, wenn wir davon überzeugt sind, dass wir den Vorgang in Ihrem Namen erfolgreich abschließen können.

Rufen Sie uns noch heute an: +44 1887 820143

Für eine ehrliche und unparteiische Beratung

Über uns

Die Claims Solution Group ist bestrebt, ihren Kunden erstklassige Beratung und rechtliche Unterstützung zu bieten. Unser Team aus freundlichen, motivierten Fachleuten steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat in einer Reihe von rechtlichen und gesetzlichen Fragen zur Seite.

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